Kostenvoranschlag
Fordern Sie jetzt gleich kostenlos und unverbindlich einen Kostenvoranschlag an. Wir rechnen aus, was Ihre Scheidung kostet. Sie verpflichten sich zu nichts. Bitte beachten Sie, dass Sie seit mindestens 8 Monaten getrennt sein müssen.
Kostenvoranschlag hier anfordern
(Pflichtfelder sind mit * markiert)
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


Unser Rechtsanwälte-Team
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Scheidung und Trennung.

Marc M. Schneider
Rechtsanwalt

Jennifer Braun
Rechtsanwältin

Martina Pfefferlen
Rechtsanwältin

Janis Frank
Rechtsanwalt

Claudia Schneider
Rechtsanwältin
Ihre Vorteile bei scheidungsanwalt24
Informationen zum Kostenvoranschlag
Was kostet eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet Sie im günstigsten Fall ca. 1.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten. Es kann aber auch deutlich teurer werden. Wie teuer Ihre Scheidung wird, können Sie selbst maßgeblich mit beeinflussen, und zwar dadurch, ob Sie sich einvernehmlich oder streitig scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese Kosten werden durch gesetzlich festgelegte Vergütungstabellen anhand des sogenannten Verfahrenswertes berechnet. In unserem Kostenvoranschlag erhalten Sie eine genaue Aufstellung dieser Kosten.
Je höher der Verfahrenswert ist und je mehr Anwälte Sie beschäftigen, desto mehr bezahlen Sie. Scheidungsanwalt24 empfiehlt Ihnen daher eine einvernehmliche Online-Scheidung. Auf je mehr Abmachungen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Partner einigen, desto geringer bleibt der Verfahrenswert und daher die Scheidungskosten. Scheidungsanwalt24 berechnet Ihnen ausschließlich die gesetzlich festgelegten Gebühren ohne versteckte Neben- und Zusatzkosten.
Fordern Sie von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag an. Wir beraten Sie selbstverständlich über die Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse und Hilfen in Anspruch zu nehmen, z.B. einen Beratungsgutschein oder einen Prozesskostenzuschuss.