Blitz­scheidung

Bei einer Blitzscheidung bearbeiten wir Ihren Scheidungs­antrag bei Eingang bis um 16 Uhr noch am selben Werktag. Sie verpflichten sich zu nichts. Bitte beachten Sie, dass Sie seit mindestens 8 Monaten getrennt sein müssen.

Hier anfordern

(Pflichtfelder sind mit * markiert)

    Ihre Kontaktdaten

    Anrede

    Kontaktdaten Ihres Partners

    Anrede

    Details (ungefähre Angaben reichen aus)

    Fragen und Mitteilungen

    Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

    Mehr Informationen
    Google Bewertungen
    SSL Datensicherheit

    Unser Rechtsanwälte-Team

    Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Scheidung und Trennung.

    Marc M. Schneider

    Marc M. Schneider

    Rechtsanwalt
    Jennifer Braun

    Jennifer Braun

    Rechtsanwältin
    Martina Pfefferlen

    Martina Pfefferlen

    Rechtsanwältin
    Hafize Filiz

    Hafize Filiz

    Rechtsanwältin
    Janis Frank

    Janis Frank

    Rechtsanwalt

    Ihre Vorteile bei scheidungsanwalt24

    Informationen zur Blitzscheidung

    Wie schnell kann ich mich scheiden lassen?

    Natürlich möchte man eine belastende Ehe-Situation so schnell wie möglich beenden. Allerdings hat der Gesetzgeber vor der Scheidung verpflichtend das sogenannte ‚Trennungsjahr‘ vorgeschrieben. Daher können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres die Scheidung einreichen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie aber einige Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie so schnell wie möglich geschieden werden. Am schnellsten geht es, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einigen und eine einvernehmliche Online-Scheidung durchführen.

    Unter einer ‚Blitzscheidung‘ versteht man eine besonders schnelle Form der Scheidung, die von der sogenannten ‚Härtefallregelung‘ Gebrauch macht. Wenn es also Gründe in der Person des Partners gibt, die es für den scheidungswilligen Ehegatten unzumutbar machen, die gesetzlichen zeitlichen Vorgaben einzuhalten, kann eine schnelle Scheidung mehr oder weniger sofort durchgeführt werden. Reichen Sie uns einfach Ihren Scheidungsantrag ein: wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Blitzscheidung erfüllt sind.