Blitzscheidung
Bei einer Blitzscheidung bearbeiten wir Ihren Scheidungsantrag bei Eingang bis um 16 Uhr noch am selben Werktag. Sie verpflichten sich zu nichts. Bitte beachten Sie, dass Sie seit mindestens 8 Monaten getrennt sein müssen.
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Unser Rechtsanwälte-Team
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Scheidung und Trennung.

Marc M. Schneider
Rechtsanwalt

Jennifer Braun
Rechtsanwältin

Martina Pfefferlen
Rechtsanwältin

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Informationen zur Blitzscheidung
Wie schnell kann ich mich scheiden lassen?
Natürlich möchte man eine belastende Ehe-Situation so schnell wie möglich beenden. Allerdings hat der Gesetzgeber vor der Scheidung verpflichtend das sogenannte ‚Trennungsjahr‘ vorgeschrieben. Daher können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres die Scheidung einreichen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie aber einige Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie so schnell wie möglich geschieden werden. Am schnellsten geht es, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einigen und eine einvernehmliche Online-Scheidung durchführen.
Unter einer ‚Blitzscheidung‘ versteht man eine besonders schnelle Form der Scheidung, die von der sogenannten ‚Härtefallregelung‘ Gebrauch macht. Wenn es also Gründe in der Person des Partners gibt, die es für den scheidungswilligen Ehegatten unzumutbar machen, die gesetzlichen zeitlichen Vorgaben einzuhalten, kann eine schnelle Scheidung mehr oder weniger sofort durchgeführt werden. Reichen Sie uns einfach Ihren Scheidungsantrag ein: wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Blitzscheidung erfüllt sind.