
Einvernehmlich scheiden lassen.
Mit einer Online-Scheidung sparen Sie Zeit und Geld.
Gratis Kostenvoranschlag
Besser gut beraten
Eine Trennung oder Scheidung ist mit vielen Emotionen und Stress verbunden. Für die Zukunft sind nun auch rechtliche Fragen entscheidend.
Das Team von Scheidungsanwalt24.de besteht aus erfahrenen Begleitern für den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Wir beraten Sie kompetent und freundlich am Telefon oder persönlich zu Online-Scheidung und Trennung.
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Mehr Informationen
Scheidung – die ersten Schritte
Überlegen Sie es sich gründlich
Manchmal ist es sinnvoll, getrennte Wege zu gehen. Eine Scheidung ist jedoch immer ein schwerwiegender, oft auch schmerzhafter Schritt. Prüfen Sie Ihre Alternativen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wenn eine Scheidung unvermeidlich ist, sollten Sie in jedem Fall versuchen, sich einvernehmlich zu trennen.
Suchen Sie sich einen guten Berater
Es ist sehr viel wert, wenn einem in schweren Zeiten gute Freunde zur Seite stehen. Bei Auseinandersetzungen ist es allerdings sinnvoll, wenn man einen neutralen Dritten mit rechtlicher Expertise zu Rate ziehen kann, dem beide Seiten vertrauen. Wir begleiten Sie als Partner während der Scheidung. Kontaktieren Sie uns.
Vermeiden Sie gängige Fehler
Die Konsequenzen einer Scheidung werden oft erst im Nachhinein ersichtlich – aber dann ist es zu spät. Treffen Sie daher keine voreiligen Entscheidungen, die Sie juristisch nicht überblicken. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, informieren Sie sich gründlich und vermeiden Sie gängige Fehler bei der Scheidung.
Nutzen Sie finanzielle Unterstützung
Eine einvernehmliche Scheidung beginnt im günstigsten Fall bei rund 1.000 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten. Die genaue Höhe der Kosten hängt vor allem von den aktuellen Einkommensverhältnissen beider Eheleute ab. Da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, darf kein Rechtsanwalt sie im Scheidungsverfahren unterschreiten – bei uns zahlen Sie jedoch garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
Fordern Sie gerne unseren kostenlosen Kostenvoranschlag an und nutzen Sie bei geringem Einkommen die staatliche Verfahrenskostenhilfe. Dann übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten sowie unsere Anwaltskosten, je nach Einkommen entweder vollständig oder gegen kleine monatliche Raten. Das notwendige Formular senden wir Ihnen vorab zu und stellen den Antrag direkt für Sie.
Einfach, schnell, kompetent, kostengünstig.
Wir stehen Ihnen mit unserem zeitgemäßen Online-Service jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie nach Ihrer Scheidung unbelastet neue Wege gehen können.
Unser Rechtsanwälte-Team
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Scheidung und Trennung.

Marc M. Schneider
Rechtsanwalt

Claudia Schneider
Rechtsanwältin

Martina Pfefferlen
Rechtsanwältin

Janis Frank
Rechtsanwalt

Sascha Carbajal
Rechtsanwalt
Ihre Vorteile bei scheidungsanwalt24
Wir sind Spezialisten
Wir sind auf Scheidung spezialisiert. Und deswegen können wir Ihnen auch einen ausgezeichneten Service bieten.
Keine versteckten Kosten
Volle Transparenz: Die Beratung ist kostenlos. Für Ihre Scheidung bezahlen Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
Freundliche Beratung
In der telefonischen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung – kompetent und ohne Fachchinesisch.
Keine Anfahrtswege
Nutzen Sie bequem unseren Online-Service von zu Hause aus. So sparen Sie Fahrtzeit und Geld und schonen Ihre Nerven.
Schnelle Bearbeitung
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungsantrag innerhalb von 24 Stunden ein.
Jahrelange Erfahrung
Überlassen Sie einfach uns die Arbeit. Wir haben bereits viele Scheidungsverfahren zur Zufriedenheit unserer Mandanten abgewickelt.
Wir empfehlen eine einvernehmliche Scheidung
Von einer Einigung profitieren beide Seiten
Scheiden Sie sich einvernehmlich und sparen Zeit, Geld und Nerven
Eine Scheidung verläuft einvernehmlich, wenn wir für Sie den Scheidungsantrag einreichen und Ihr Ehepartner diesem einfach zustimmt. Von Amts wegen regelt das Familiengericht in diesem Fall lediglich den sogenannten Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren oder bei ausländischen Eheleuten findet dieser Ausgleich nur auf Antrag statt; zudem lässt er sich per Notarvertrag ausschließen. Weitere Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung prüft das Gericht hingegen nicht automatisch. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Punkte vorab außergerichtlich zu klären, um den Verfahrenswert niedrig zu halten und hohe Gebühren zu sparen. Vermeiden Sie einen teuren Rosenkrieg – von einer friedlichen Lösung profitieren beide Seiten.
Voraussetzung für die Scheidung: das Trennungsjahr
Eine Scheidung ist nur möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe unwiderleglich dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. In diesem Jahr müssen die Eheleute sozusagen „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Dieses Auflösen der häuslichen Gemeinschaft kann auch in einer gemeinsamen Immobilie erfolgen.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Keine Pflicht, aber oft sinnvoll
Für Ihre Scheidung benötigen Sie grundsätzlich keine Scheidungsfolgenvereinbarung – es muss vorab nichts vertraglich geregelt werden, wenn Sie sich auch so einig sind oder es nichts zu verteilen gibt. Besteht jedoch Klärungsbedarf bei Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder einer gemeinsamen Immobilie, ist eine außergerichtliche Vereinbarung immer deutlich günstiger und nervenschonender, als diese Punkte teuer vor Gericht auszufechten. Da Vereinbarungen zum Zugewinn, nachehelichen Unterhalt, Rentenausgleich oder zu Immobilien vor der Scheidung notariell beurkundet werden müssen, beraten wir Sie hierzu gerne und entwerfen den passenden Vertrag für Sie.
Behalten Sie stets Ihre Kinder im Blick
Ihre Kinder sollten so wenig wie möglich durch die Scheidung belastet werden. Treffen Sie frühzeitig und gemeinsam Regelungen über das elterliche Sorgerecht, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern. Der Maßstab sollte stets das Kindeswohl sein. Beachten Sie, dass beide Elternteile Umgangsrechte haben, aber auch eine Umgangspflicht. Auch wenn Sie sich trennen, haben Ihre Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Verteilung des Hausrats
Bei der Verteilung der Haushaltsgegenstände unterscheidet das Gesetz zwischen der endgültigen Überlassung nach der Ehescheidung und einer vorläufigen Zuteilung für die Trennungszeit. In der Trennungszeit sind für den Hausrat vorläufige Benutzungsregelungen möglich. Für die Zeit nach der Scheidung muss aber festgelegt werden, wem die Hausratsgegenstände in Zukunft gehören sollen. Bei der Aufteilung sind u.a. das Kindeswohl, die Eigentumsverhältnisse sowie die persönlichen Verhältnisse entscheidend.
Zugewinnausgleich: Verteilung des gemeinsamen Vermögens
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alles, was Sie im Laufe Ihrer Ehe erwirtschaftet haben, von beiden Ehepartnern gemeinsam erarbeitet wurde. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat, während der andere erwerbstätig war. Zugewinnausgleich bedeutet, den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs auszugleichen. Jeder Ehepartner soll daher in gleicher Höhe am Vermögenszuwachs des anderen profitieren.
Regeln für die Altersvorsorge: der Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich bedeutet die Teilung der in der Ehe erworbenen Renten. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren oder wenn keiner der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit hat, findet ein Versorgungsausgleich in der Regel nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Ansonsten ist der Versorgungsausgleich grundsätzlich durchzuführen, soweit er nicht notariell ausgeschlossen wurde oder eine Durchführung grob unbillig wäre. Ein notarieller Ausschluss kann noch bis zum Scheidungstermin, also auch noch während des Scheidungsverfahrens erfolgen.
Umgang mit Haus und gemeinsamer Immobilie
Die gemeinsam genutzte Wohnung wird als „Ehewohnung“ bezeichnet. Während der Trennung kann ein Ehegatte unter Umständen die alleinige Benutzung der Ehewohnung verlangen, zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Eine allgemeine gesetzliche Regelung, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung nach der Scheidung geschieht, gibt es nicht. Die Eigentumsverhältnisse bleiben gleich. Bei Miteigentum sollte eine Einigung über den Verbleib der Immobilie erzielt werden.
Ein Anwalt genügt. Das spart bares Geld.
Für das Einreichen des Scheidungsantrags schreibt das Gesetz zwingend einen Rechtsanwalt vor – ein zweiter wird bei einer einvernehmlichen Scheidung jedoch nicht benötigt. In diesem Fall vertreten wir den Ehegatten, der den Antrag stellt, während der andere Partner der Scheidung ohne eigenen Rechtsanwalt einfach zustimmt.
Dabei sorgen wir von Anfang an für klare Verhältnisse: Rechtlich vertreten wir ausschließlich den antragstellenden Ehegatten. Ihrem Partner steht es selbstverständlich jederzeit frei, sich zusätzlich von einem eigenen Rechtsanwalt beraten oder vertreten zu lassen. Zwingend notwendig ist das für das Verfahren jedoch nicht. Sind sich beide Ehepartner über die Trennung einig und verfolgen dasselbe Ziel, verzichten die meisten Paare mangels widerstreitender Interessen auf einen zweiten Anwalt.
Der große Vorteil: Die Anwaltsgebühren fallen insgesamt nur ein einziges Mal an. Ob und wie Sie sich diese Kosten untereinander teilen, entscheiden Sie frei – auf Wunsch formulieren wir hierzu gerne eine kurze Kostenvereinbarung für Sie. Die Gerichtskosten werden vom Familiengericht am Ende ohnehin regulär halbiert.
Ratgeber
Kinder sind oft die Leidtragenden einer Scheidung. Als verantwortungsvolle Eltern setzen Sie das Wohl Ihrer Kinder an die erste Stelle und schaffen ihnen schnell wieder einen sicheren Rahmen.
Die Konsequenzen einer Scheidung begleiten Sie unter Umständen ein ganzes Leben lang. Treffen Sie daher keine überstürzten Entscheidungen und vermeiden Sie gängige Fehler.
In jeder Ehe gibt es auch schlechte Zeiten. Machen Sie sich bewusst, dass sie sich versprochen hatten, diese miteinander durchzustehen. Eine Scheidung sollte die letzte Konsequenz sein. Prüfen Sie Ihre Alternativen.
Der gemeinsame Erwerb von Wohneigentum ist meistens mit großen finanziellen Belastungen verbunden. Im Fall einer Scheidung können diese oft nicht mehr von einem Partner alleine getragen werden.
Viele Arbeitnehmer in Deutschland zahlen für die spätere Rente monatliche Beiträge in die Rentenversicherung ein. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern.
Die Kosten einer Scheidung können mehrere Tausend Euro betragen. Wenn Sie diese Kosten nicht tragen können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Unterstützung wie z.B. die Verfahrenskostenhilfe.
Wichtige Fakten zur Online-Scheidung
Ohne Anwaltsbesuch – dennoch mit persönlicher Betreuung
Unterschied zwischen Online-Scheidung und klassischer Scheidung
Bei einer klassischen Scheidung suchen Sie eine Kanzlei vor Ort auf und vereinbaren persönliche Besprechungstermine. Oft ist es gar nicht so einfach, in der unmittelbaren Umgebung einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu finden, der zeitnah freie Termine anbietet – zumal bereits das erste Beratungsgespräch vor Ort meist Kosten verursacht.
Bei einer Online-Scheidung mit Scheidungsanwalt24 erhalten Sie hingegen kurzfristig eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch unsere auf Scheidungen spezialisierten Rechtsanwälte. Ihren Fragebogen für den von uns zu entwerfenden Scheidungsantrag füllen Sie bequem von zu Hause aus online aus – genau dann, wenn es in Ihren Zeitplan passt. Danach übernehmen wir die gesamte weitere Abwicklung für Sie.
Die Scheidung selbst spricht in beiden Fällen das zuständige Familiengericht aus. Der Unterschied liegt allein darin, wie entspannt und zeitsparend Sie dorthin gelangen.
Spart man sich bei einer Online-Scheidung den Anwalt?
In Deutschland gilt vor den Familiengerichten ein gesetzlicher Anwaltszwang. Ohne Anwalt kann keine Scheidung eingereicht werden – das gilt auch für den digitalen Weg.
Sie benötigen bei einer einvernehmlichen Scheidung jedoch keine zwei Anwälte: Einen „gemeinsamen Anwalt“ gibt es rechtlich zwar nicht, da wir als Rechtsanwälte immer nur eine Partei vertreten dürfen. Wenn Sie sich mit Ihrem Partner jedoch über die Scheidung einig sind, genügt es völlig, wenn einer von Ihnen uns beauftragt.
Wir stellen den Scheidungsantrag für Sie, und Ihr Partner stimmt diesem vor Gericht einfach zu – dafür ist kein zweiter Rechtsanwalt erforderlich. Das spart Ihnen erhebliche Kosten, die Sie untereinander unkompliziert aufteilen können.
Durch eine einvernehmliche Scheidung bares Geld sparen
Wie teuer ein Scheidungsverfahren wird, können Sie maßgeblich selbst beeinflussen. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert.
Hier gilt der Grundsatz: Je größer der Streit vor Gericht, desto teurer wird es.
Tragen Sie Konflikte über Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögen vor dem Richter aus, treibt das den Verfahrenswert und damit die Gebühren massiv in die Höhe. Zudem müssten dann beide Seiten einen eigenen Anwalt bezahlen.
Unser Rat bei Scheidungsanwalt24:
Einigen Sie sich im Vorfeld gütlich mit Ihrem Partner. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Anwalt, der den Antrag für Sie einreicht. Dadurch halten Sie den Verfahrenswert niedrig und halbieren praktisch die Anwaltskosten. Wir begleiten Sie dabei transparent und berechnen ausschließlich die gesetzlichen Gebühren – ohne versteckte Neben- oder Zusatzkosten.
Muss man bei einer Online-Scheidung vor Gericht erscheinen?
Die kurze Antwort: Für Sie als Eheleute ist das persönliche Erscheinen vor Gericht im Regelfall weiterhin vorgesehen – für uns als Ihre Anwälte ist die Anreise meist nicht mehr nötig. Wir schalten uns in der Regel bequem per Videokonferenz zu.
1. Wie nehmen wir als Kanzlei am Termin teil?
Dank moderner Vorschriften (§ 128a ZPO) schalten wir uns zum Scheidungstermin in den allermeisten Fällen online per Video zu. Sollte ein Gericht technisch noch nicht ausgestattet sein oder eine Videozuschaltung ausnahmsweise ablehnen, lassen wir uns durch einen zuverlässigen Korrespondenzanwalt vor Ort vertreten. Für Sie bedeutet das: Die anwaltliche Vertretung ist überall in Deutschland reibungslos gesichert, ohne dass für Sie zusätzliche Anreisekosten unserer Kanzlei entstehen.
2. Müssen Sie als Eheleute persönlich im Gerichtssaal sein?
Nach dem Gesetz soll das Gericht beide Ehegatten persönlich zur Trennung und zu den Scheidungsvoraussetzungen anhören. Daher ordnet das Familiengericht das persönliche Erscheinen standardmäßig an.
Gibt es Ausnahmen für Sie?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch für Sie die Teilnahme per Videoübertragung oder eine Anhörung vor einem wohnortnahen Amtsgericht beantragen:- Große Entfernung: Wenn Sie weit vom zuständigen Gerichtsort entfernt oder im Ausland wohnen.
- Gesundheitliche Gründe: Wenn eine Anreise aus medizinischen Gründen unzumutbar ist.
Wichtig zu wissen: Ob Ihnen die Online-Teilnahme gestattet wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Richters. Wir prüfen Ihre Situation im Vorfeld und stellen die entsprechenden Anträge für Sie.Ihr Vorteil bei der Online-Scheidung
Selbst wenn Sie den kurzen Scheidungstermin (meist nur 10 bis 15 Minuten) persönlich wahrnehmen: Den Gang in eine Anwaltskanzlei ersparen wir Ihnen vollständig. Die gesamte Vorbereitung, Korrespondenz und Antragstellung wickeln wir unkompliziert digital mit Ihnen ab.Ist eine Online-Scheidung schneller als eine normale Scheidung?
Es ist nur zu verständlich, dass man eine belastende Ehe-Situation so schnell wie möglich beenden will. Allerdings hat der Gesetzgeber vor der Scheidung verpflichtend das sogenannte ‚Trennungsjahr‘ vorgeschrieben. Frühestens nach Ablauf dieses Jahres kann die Scheidung vollzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie aber einige Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie so schnell wie möglich geschieden werden können. Am schnellsten geht es, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einigen und eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Alles, was zu klären ist, regeln Sie mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn sich beide Seiten auf diese Vorgehensweise verständigen können, ist es sinnvoll und effizient, einen darauf spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und eine Online-Scheidung durchzuführen.
Ist eine Online-Scheidung das gleiche wie eine Blitzscheidung?
Bei uns gehen Online-Scheidung und Blitzscheidung Hand in Hand: Durch unsere digitale Abwicklung sparen Sie wertvolle Zeit, und im Rahmen unserer Blitzscheidung bearbeiten wir Ihren Scheidungsantrag bei Eingang bis 16 Uhr sogar noch am selben Werktag. Dennoch gelten auch hierbei die gesetzlichen Vorgaben wie das Trennungsjahr. Davon strikt zu unterscheiden ist die sogenannte Härtefallscheidung, die umgangssprachlich manchmal ebenfalls als Blitzscheidung bezeichnet wird. Eine solche Scheidung ohne Trennungsjahr ist gesetzlich nur möglich, wenn es für Sie aus schwerwiegenden Gründen in der Person Ihres Partners unzumutbar ist, die reguläre Trennungszeit abzuwarten. Ein solcher Härtefall liegt nur in extremen Ausnahmefällen vor, etwa bei schweren Straftaten vor.
Häufige Fragen zu Scheidung und Trennung
Die Kosten für unser anwaltliches Tätigwerden und das Familiengericht richten sich nach gesetzlich festgelegten Gebührentabellen auf Basis des sogenannten Verfahrenswertes. Je mehr Streitpunkte Sie bereits im Vorfeld außergerichtlich klären, desto niedriger bleibt dieser Verfahrenswert – und desto günstiger wird Ihre Scheidung. Besonders viel sparen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung, da hierfür nur ein einziger Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Wir berechnen Ihre voraussichtlichen Kosten gerne vorab in einem unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Vor der Scheidung müssen Sie grundsätzlich das gesetzliche Trennungsjahr einhalten, was bei klarer räumlicher Trennung auch innerhalb der bisherigen Ehewohnung möglich ist. Wie schnell das anschließende gerichtliche Verfahren abgeschlossen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie einig Sie sich sind. Klären Sie Themen wie Unterhalt, Vermögen oder Kinderfragen einvernehmlich und müssen keine komplizierten Rentenansprüche berechnet werden, lässt sich die Scheidung oft schon innerhalb weniger Monate durchführen. Ein streitiger „Rosenkrieg“ vor Gericht kann sich hingegen über mehrere Jahre hinziehen.
Sie sehen also: Die Kosten und die Dauer Ihrer Scheidung haben Sie gemeinsam mit Ihrem Partner zu einem großen Teil selbst in der Hand. Wir beraten Sie, wie es am besten funktionieren kann.
Davon geht das Gericht in der Regel bereits dann aus, wenn Sie seit über einem Jahr räumlich getrennt leben, Sie sich unbedingt scheiden lassen wollen und Ihr Partner keine greifbaren Gründe vorbringen kann, warum eine Versöhnung noch möglich sein sollte. Nach drei Trennungsjahren wird das Scheitern der Ehe schließlich gesetzlich unwiderlegbar vermutet.
Auch während des laufenden Trennungsjahres kann es vorkommen, dass Sie und Ihr Partner wieder zueinander finden. Wenn der Scheidungsantrag noch nicht von Ihrem Rechtsanwalt eingereicht wurde, setzen Sie sich mit diesem in Verbindung und informieren ihn darüber. Falls der Antrag bereits eingereicht und schon ein Termin festgesetzt wurde, müssen Sie bzw. der Antragsteller durch seinen Anwalt die Scheidung rückgängig machen.
Letztendlich können Sie Ihren Scheidungsantrag so lange zurückziehen, solange der gerichtlich verkündete Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig geworden ist. Bis dahin aufgelaufene Kosten müssen Sie natürlich trotzdem begleichen.
Ihr Partner ist verpflichtet, gegebenenfalls seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung offenzulegen. Sollte das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung dann geringer sein, muss er erklären, was mit dem gemeinsamen Vermögen geschehen ist. Falls Ihr Partner grundlos größere Beträge von einem gemeinsamen Konto abgehoben haben sollte, können Sie das zu viel abgehobene Geld zurückfordern.
Zu empfehlen ist es daher, gemeinsame Konten oder Depots schon während der Trennungszeit aufzulösen und ein eigenes Konto zu führen. Bitte beachten Sie, dass auch die Schulden auf einem gemeinsamen Konto Ihre gemeinsamen Schulden sind.
In einer Scheidungssituation stehen beide Eheleute unter großem Stress. Wenn die Fronten verhärtet sind, ist ein offenes Gespräch oft nur noch sehr schwer möglich. Beide Partner ziehen Freunde als ‚Verbündete‘ auf Ihre Seite, die die jeweilige Meinung verstärken. Für eine rasche Scheidung sollten aber nach Möglichkeit Kompromisse gefunden werden, so dass die Lasten am Ende gleich verteilt sind. Es ist keine Schande, sich dabei um professionelle Hilfe zu bemühen.
Ein Mediator ist eine ’neutrale Person‘. Seine Aufgabe ist es, so zwischen den Parteien zu vermitteln, dass eine Einigung gefunden werden kann. Mediation ist ein außergerichtliches ‚Streit-Schlichten‘. Das Hinzuziehen eines Mediators ist zwar kostenpflichtig, aber im Regelfall deutlich billiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Letztendlich können Sie eine Scheidung nicht verhindern, wenn Ihr Partner fest dazu entschlossen ist. Sie können eine Scheidung allerdings auf vielerlei Weise verzögern. Es ist allerdings fraglich, ob es sich lohnt, für eine Verzögerung Zeit, Kraft und Geld zu investieren. In jedem Fall benötigen Sie dafür anwaltliche Beratung, ansonsten riskieren Sie persönliche und wirtschaftliche Nachteile.
Sie können allerdings versuchen, während des Trennungsjahres Ihre Ehe wieder in Ordnung zu bringen. Möglicherweise ist Ihr Partner offen für eine Eheberatung oder Mediation. Eine Trennung entspannt oft die Situation und birgt die Chance, zu einer Neubewertung der Beziehung zu kommen oder neu zu erkennen, was man aneinander hatte und schätzte. Man können Sie sich ja erst einmal ‚auf Probe‘ trennen.
Vielleicht genügt es dann, es vorerst bei der Trennung zu belassen, ohne sich scheiden zu lassen. Dies kann aus finanziellen oder steuerlichen Gründen von Vorteil sein, erspart Ihnen das komplizierte Scheidungs-Procedere, und auch für Ihre Kinder kann es ein Trost sein, dass Sie sich trotz räumlicher Trennung nicht scheiden lassen. Langfristig sollten Sie aber klare Verhältnisse schaffen. Bitte lesen Sie dazu den Ratgeber Gängige Fehler vermeiden.
Auch Ihre Kinder stehen bei einer Scheidung unter enormem Streß. Versuchen Sie, es ihnen leichter zu machen, indem Sie einen Rosenkrieg vermeiden, die Kinder nicht als Verbündete gegen Ihren Partner gewinnen wollen, und sich einvernehmlich scheiden lassen. Bei der Scheidung geht es um die Frage nach dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht.
Das Sorgerecht bestimmt, ob bei einer Trennung eines oder beide Elternteile befugt sind, über die Angelegenheiten der Kinder zu entscheiden. Das Umgangsrecht beinhaltet das Recht des Elternteils, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen.
Wenn der Ehepartner der leibliche Vater des Kindes ist, sieht das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile vor. Das alleinige Sorgerecht für einen der Partner wird nur bei schwerwiegenden Gründen verliehen.
Die gesetzliche Vorgabe zum Umgangsrecht lautet: Zum einen hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und zum anderen ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Ausnahmen davon sind nur im Einzelfall möglich, zum Beispiel bei schwerer Alkoholsucht oder Gewalttätigkeit eines Elternteils. Bitte lesen Sie den Ratgeber Scheidung und Kinder.





