
Einvernehmlich scheiden lassen.
Mit einer Online-Scheidung sparen Sie Zeit und Geld.
Besser gut beraten
Eine Trennung oder Scheidung ist mit vielen Emotionen und Stress verbunden. Für die Zukunft sind nun auch rechtliche Fragen entscheidend.
Das Team von Scheidungsanwalt24.de besteht aus erfahrenen Begleitern für den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Wir beraten Sie kompetent und freundlich am Telefon oder persönlich zu Online-Scheidung und Trennung.

Scheidung – die ersten Schritte
Überlegen Sie es sich gründlich
Manchmal ist es sinnvoll, getrennte Wege zu gehen. Eine Scheidung ist jedoch immer ein schwerwiegender, oft auch schmerzhafter Schritt. Prüfen Sie Ihre Alternativen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wenn eine Scheidung unvermeidlich ist, sollten Sie in jedem Fall versuchen, sich einvernehmlich zu trennen.
Suchen Sie sich einen guten Berater
Es ist sehr viel wert, wenn einem in schweren Zeiten gute Freunde zur Seite stehen. Bei Auseinandersetzungen ist es allerdings sinnvoll, wenn man einen neutralen Dritten mit rechtlicher Expertise zu Rate ziehen kann, dem beide Seiten vertrauen. Wir begleiten Sie als Partner während der Scheidung. Kontaktieren Sie uns.
Vermeiden Sie gängige Fehler
Die Konsequenzen einer Scheidung werden oft erst im Nachhinein ersichtlich – aber dann ist es zu spät. Treffen Sie daher keine voreiligen Entscheidungen, die Sie juristisch nicht überblicken. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, informieren Sie sich gründlich und vermeiden Sie gängige Fehler bei der Scheidung.
Nutzen Sie finanzielle Unterstützung
Eine einvernehmliche Scheidung kostet Sie im günstigsten Fall ca. 1.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten. Fordern Sie von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag an und nutzen Sie die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse und Hilfen in Anspruch zu nehmen, z.B. einen Beratungsgutschein oder die Prozesskostenhilfe.
Unser Rechtsanwälte-Team
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Scheidung und Trennung.

Marc M. Schneider
Rechtsanwalt

Martina Pfefferlen
Rechtsanwältin

Jennifer Löffelmeier
Rechtsassessorin
Ihre Vorteile bei scheidungsanwalt24
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose Sofortberatung unter 0821 – 899 849 80
Wir empfehlen eine einvernehmliche Scheidung
Von einer Einigung profitieren beide Seiten
Scheiden Sie sich einvernehmlich und sparen Zeit, Geld und Nerven
Einvernehmlich ist eine Scheidung dann, wenn einer den Scheidungsantrag stellt und der Partner diesem zustimmt. Wichtige Grundlage dafür ist eine gemeinsam getroffene Scheidungsfolgenregelung. Eine einvernehmliche Scheidung erspart unter Umständen das Hinzuziehen eines zweiten Anwalts und kann ein Scheidungsverfahren um mehrere Monate verkürzen. Vermeiden Sie einen Rosenkrieg – von einer Einigung profitieren beide Seiten.
Voraussetzung für die Scheidung: das Trennungsjahr
Eine Scheidung ist nur möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe unwiderleglich dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. In diesem Jahr müssen die Eheleute sozusagen „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Dieses Auflösen der häuslichen Gemeinschaft kann auch in einer gemeinsamen Immobilie erfolgen.
Treffen Sie zusammen eine Scheidungsfolgenvereinbarung
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute vor oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung vertraglich regeln, wie sie Scheidungsfolgesachen regeln möchten. Hierzu zählen beispielsweise: Unterhalt, Umgang und Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Aufteilung der Scheidungskosten. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden Sie, dass durch zusätzliche Verfahrenswerte höhere Scheidungsgebühren anfallen.
Behalten Sie stets Ihre Kinder im Blick
Ihre Kinder sollten so wenig wie möglich durch die Scheidung belastet werden. Treffen Sie frühzeitig und gemeinsam Regelungen über das elterliche Sorgerecht, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern. Der Maßstab sollte stets das Kindeswohl sein. Beachten Sie, dass beide Elternteile Umgangsrechte haben, aber auch eine Umgangspflicht. Auch wenn Sie sich trennen, haben Ihre Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Verteilung des Hausrats
Bei der Verteilung der Haushaltsgegenstände unterscheidet das Gesetz zwischen der endgültigen Überlassung nach der Ehescheidung und einer vorläufigen Zuteilung für die Trennungszeit. In der Trennungszeit sind für den Hausrat vorläufige Benutzungsregelungen möglich. Für die Zeit nach der Scheidung muss aber festgelegt werden, wem die Hausratsgegenstände in Zukunft gehören sollen. Bei der Aufteilung sind u.a. das Kindeswohl, die Eigentumsverhältnisse sowie die persönlichen Verhältnisse entscheidend.
Zugewinnausgleich: Verteilung des gemeinsamen Vermögens
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alles, was Sie im Laufe Ihrer Ehe erwirtschaftet haben, von beiden Ehepartnern gemeinsam erarbeitet wurde. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat, während der andere erwerbstätig war. Zugewinnausgleich bedeutet, den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs auszugleichen. Keiner der Ehepartner darf dabei unangemessen benachteiligt werden.
Regeln für die Altersvorsorge: der Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich bedeutet die Teilung des in der Ehe erworbenen Altersvorsorgevermögens. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Ansonsten ist der Versorgungsausgleich zwingend durchzuführen, soweit er nicht vertraglich ausgeschlossen wurde oder eine Durchführung grob unbillig wäre.
Umgang mit Haus und gemeinsamer Immobilie
Die gemeinsam genutzte Wohnung wird als „Ehewohnung“ bezeichnet. Während der Trennung kann ein Ehegatte unter Umständen die alleinige Benutzung der Ehewohnung verlangen, zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Eine allgemeine gesetzliche Regelung, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung nach der Scheidung geschieht, gibt es nicht. Die Eigentumsverhältnisse bleiben gleich. Bei Miteigentum sollte eine Einigung über den Verbleib der Immobilie erzielt werden.
Ein gemeinsamer Anwalt spart bares Geld
Für die Einreichung des Scheidungsantrages ist in jedem Fall ein Anwalt erforderlich. Wenn sich beide Eheleute auf eine Scheidungsfolgenregelung einigen können, ohne sich jeweils über einen eigenen Anwalt vertreten lassen zu müssen, ist dies auch ausreichend. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie also im Regelfall hohe Kosten für einen zusätzlichen Anwalt. Zusätzlich profitieren Sie von geringeren Gerichtsgebühren, da der Streitwert der Scheidung niedrig ist.
Ratgeber
Wichtige Fakten zur Online-Scheidung
Ohne Anwaltsbesuch – dennoch mit persönlicher Betreuung
Unterschied zwischen Online-Scheidung und klassischer Scheidung
Bei einer ‚klassischen Scheidung‘ suchen Sie sich einen ‚Rechtsanwalt Ihres Vertrauens‘. Sie vereinbaren mehrere Gesprächstermine, die vor Ort in der Anwaltskanzlei stattfinden. Diese Vorgespräche kosten bereits Geld, und möglicherweise ist es nicht ganz einfach, einen auf Scheidung spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe zu finden. Bei einer Online-Scheidung mit Scheidungsanwalt24 führen Sie ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit einem Scheidungsspezialisten. Mit unserer Unterstützung füllen Sie Ihren Scheidungsantrag online aus. Das tun Sie dann, wenn SIE Zeit haben. Anschließend kümmern wir uns um alles Weitere.
Spart man sich bei einer Online-Scheidung den Anwalt?
In Deutschland gibt es bei familienrechtlichen Angelegenheiten einen ‚Anwaltszwang‘. Bei einer Scheidung benötigen Sie also immer einen Anwalt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt auch für eine Online-Scheidung. Da eine Scheidung eine komplexe Angelegenheit ist, macht es auch durchaus Sinn, sich kompetent beraten zu lassen. Was Sie aus Kostengründen unbedingt vermeiden sollten, ist die Beauftragung von zwei Rechtsanwälten. Nur wenn Sie dem (Ex-)Partner oder dem gemeinsamen Anwalt überhaupt nicht mehr vertrauen können, sollten Sie zusätzlich einen ‚eigenen‘ Anwalt beauftragen. Besser ist es in jedem Fall, sich mit dem Partner zu einigen, unter Umständen unter Hinzunahme eines Mediators, und dann eine Online-Scheidung von einem spezialisierten Scheidungsanwalt durchführen zu lassen.
Durch eine einvernehmliche Scheidung läßt sich bares Geld sparen
Die schlechte Nachricht: Scheidungen kosten Geld, unter Umständen sogar sehr viel Geld. Die gute Nachricht: Wie teuer Ihre Scheidung wird, können Sie selbst maßgeblich mit beeinflussen, und zwar dadurch, ob Sie sich einvernehmlich oder streitig scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese Kosten werden durch gesetzlich festgelegte Vergütungstabellen anhand des sogenannten Verfahrenswertes berechnet. Je höher der Verfahrenswert ist und je mehr Anwälte Sie beschäftigen, desto mehr bezahlen Sie. Scheidungsanwalt24 empfiehlt Ihnen daher eine einvernehmliche Scheidung. Auf je mehr Abmachungen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Partner einigen, desto geringer bleibt der Verfahrenswert und daher die Scheidungskosten. Scheidungsanwalt24 berechnet Ihnen ausschließlich die gesetzlich festgelegten Gebühren ohne versteckte Neben- und Zusatzkosten.
Muss man bei einer Online-Scheidung trotzdem vor Gericht erscheinen?
Auch wenn es wünschenswert wäre: Die Gerichte sind leider technisch noch nicht so weit, dass sie eine Scheidung zu 100% online abwickeln können. Auch bei einer Online-Scheidung müssen beide Partner persönlich zum Scheidungstermin vor Gericht erscheinen (Ausnahme: wenn sich ein Ehegatte „in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts“ aufhält, „dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann“, weil er zum Beispiel im Ausland lebt). Eine Online-Scheidung erspart Ihnen aber das persönliche Erscheinen in einer Anwaltskanzlei, so dass dies Ihr einziger ‚offizieller‘ Termin sein wird. Möglicherweise werden in der Zukunft aber auch diese Gerichtstermine ohne Ihre Anwesenheit stattfinden können.
Ist eine Online-Scheidung schneller als eine normale Scheidung?
Es ist nur zu verständlich, dass man eine belastende Ehe-Situation so schnell wie möglich beenden will. Allerdings hat der Gesetzgeber vor der Scheidung verpflichtend das sogenannte ‚Trennungsjahr‘ vorgeschrieben. Frühestens nach Ablauf dieses Jahres kann die Scheidung vollzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie aber einige Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie so schnell wie möglich geschieden werden können. Am schnellsten geht es, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einigen und eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Alles, was zu klären ist, regeln Sie mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn sich beide Seiten auf diese Vorgehensweise verständigen können, ist es sinnvoll und effizient, einen darauf spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und eine Online-Scheidung durchzuführen.
Ist eine Online-Scheidung das gleiche wie eine Blitzscheidung?
Eine Online-Scheidung ist keine ‚Blitzscheidung‘. Die Onlinescheidung ist eine zeitsparende und schnelle Form der Scheidung. Dabei sind aber die gleichen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wie bei einer normalen Scheidung, zum Beispiel das Trennungsjahr. Unter einer ‚Blitzscheidung‘ versteht man eine besonders schnelle Form der Scheidung, die von der sogenannten ‚Härtefallregelung‘ Gebrauch macht. Wenn es also Gründe in der Person des Partners gibt, die es für den scheidungswilligen Ehegatten unzumutbar machen, die gesetzlichen zeitlichen Vorgaben einzuhalten, kann die Scheidung mehr oder weniger sofort durchgeführt werden. Ein Härtefall liegt nur bei sehr schwerwiegenden Gründen vor, zum Beispiel wenn ein Ehegatte seine Alkoholsucht offen auslebt, den anderen schlägt und aus der Wohnung aussperrt, oder einen neuen Partner in die bislang gemeinsam genutzte Wohnung aufnimmt. In diesem Fall kann eine Blitzscheidung durchgeführt werden.