Einvernehmliche Online-Scheidung beim Experten

Einvernehmlich scheiden lassen.

Mit einer Online-Scheidung sparen Sie Zeit und Geld.

Besser gut beraten

Eine Trennung oder Scheidung ist mit vielen Emotionen und Stress verbunden. Für die Zukunft sind nun auch rechtliche Fragen entscheidend.

Das Team von Scheidungsanwalt24.de besteht aus erfahrenen Begleitern für den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Wir beraten Sie kompetent und freundlich am Telefon oder persönlich zu Online-Scheidung und Trennung.

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Online-Scheidung mit Beratung durch Experten

Scheidung – die ersten Schritte

  • Überlegen Sie es sich gründlich

    Manchmal ist es sinnvoll, getrennte Wege zu gehen. Eine Scheidung ist jedoch immer ein schwerwiegender, oft auch schmerzhafter Schritt. Prüfen Sie Ihre Alternativen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wenn eine Scheidung unvermeidlich ist, sollten Sie in jedem Fall versuchen, sich einvernehmlich zu trennen.

  • Suchen Sie sich einen guten Berater

    Es ist sehr viel wert, wenn einem in schweren Zeiten gute Freunde zur Seite stehen. Bei Auseinandersetzungen ist es allerdings sinnvoll, wenn man einen neutralen Dritten mit rechtlicher Expertise zu Rate ziehen kann, dem beide Seiten vertrauen. Wir begleiten Sie als Partner während der Scheidung. Kontaktieren Sie uns.

  • Vermeiden Sie gängige Fehler

    Die Konsequenzen einer Scheidung werden oft erst im Nachhinein ersichtlich – aber dann ist es zu spät. Treffen Sie daher keine voreiligen Entscheidungen, die Sie juristisch nicht überblicken. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, informieren Sie sich gründlich und vermeiden Sie gängige Fehler bei der Scheidung.

  • Nutzen Sie finanzielle Unterstützung

    Eine einvernehmliche Scheidung kostet Sie im günstigsten Fall ca. 1.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten. Fordern Sie von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag an und nutzen Sie die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse und Hilfen in Anspruch zu nehmen, z.B. einen Beratungsgutschein oder die Prozesskostenhilfe.

Unser Rechtsanwälte-Team

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Scheidung und Trennung.

Marc M. Schneider

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Rechtsanwalt
Jennifer Braun

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Rechtsanwältin
Martina Pfefferlen

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Rechtsanwältin
Hafize Filiz

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Rechtsanwältin
Janis Frank

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Rechtsanwalt

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Wir empfehlen eine einvernehmliche Scheidung

Von einer Einigung profitieren beide Seiten

  • Scheiden Sie sich einvernehmlich und sparen Zeit, Geld und Nerven

    Einvernehmlich ist eine Scheidung dann, wenn einer den Scheidungsantrag stellt und der Partner diesem zustimmt. Wichtige Grundlage dafür ist eine gemeinsam getroffene Scheidungsfolgen­regelung. Eine einvernehmliche Scheidung erspart unter Umständen das Hinzuziehen eines zweiten Anwalts und kann ein Scheidungsverfahren um mehrere Monate verkürzen. Vermeiden Sie einen Rosenkrieg – von einer Einigung profitieren beide Seiten.

  • Voraussetzung für die Scheidung: das Trennungsjahr

    Eine Scheidung ist nur möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe unwiderleglich dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. In diesem Jahr müssen die Eheleute sozusagen „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Dieses Auflösen der häuslichen Gemeinschaft kann auch in einer gemeinsamen Immobilie erfolgen.

  • Treffen Sie zusammen eine Scheidungsfolgen­vereinbarung

    In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute vor oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung vertraglich regeln, wie sie Scheidungsfolgesachen regeln möchten. Hierzu zählen beispielsweise: Unterhalt, Umgang und Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Aufteilung der Scheidungskosten. Mit einer Scheidungsfolgen­vereinbarung vermeiden Sie, dass durch zusätzliche Verfahrenswerte höhere Scheidungs­gebühren anfallen.

  • Behalten Sie stets Ihre Kinder im Blick

    Ihre Kinder sollten so wenig wie möglich durch die Scheidung belastet werden. Treffen Sie frühzeitig und gemeinsam Regelungen über das elterliche Sorgerecht, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern. Der Maßstab sollte stets das Kindeswohl sein. Beachten Sie, dass beide Elternteile Umgangsrechte haben, aber auch eine Umgangspflicht. Auch wenn Sie sich trennen, haben Ihre Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

  • Verteilung des Hausrats

    Bei der Verteilung der Haushaltsgegenstände unterscheidet das Gesetz zwischen der endgültigen Überlassung nach der Ehescheidung und einer vorläufigen Zuteilung für die Trennungszeit. In der Trennungszeit sind für den Hausrat vorläufige Benutzungsregelungen möglich. Für die Zeit nach der Scheidung muss aber festgelegt werden, wem die Hausratsgegenstände in Zukunft gehören sollen. Bei der Aufteilung sind u.a. das Kindeswohl, die Eigentumsverhältnisse sowie die persönlichen Verhältnisse entscheidend.

  • Zugewinnausgleich: Verteilung des gemeinsamen Vermögens

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alles, was Sie im Laufe Ihrer Ehe erwirtschaftet haben, von beiden Ehepartnern gemeinsam erarbeitet wurde. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat, während der andere erwerbstätig war. Zugewinnausgleich bedeutet, den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs auszugleichen. Keiner der Ehepartner darf dabei unangemessen benachteiligt werden.

  • Regeln für die Altersvorsorge: der Versorgungsausgleich

    Versorgungsausgleich bedeutet die Teilung des in der Ehe erworbenen Altersvorsorgevermögens. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Ansonsten ist der Versorgungsausgleich zwingend durchzuführen, soweit er nicht vertraglich ausgeschlossen wurde oder eine Durchführung grob unbillig wäre.

  • Umgang mit Haus und gemeinsamer Immobilie

    Die gemeinsam genutzte Wohnung wird als „Ehewohnung“ bezeichnet. Während der Trennung kann ein Ehegatte unter Umständen die alleinige Benutzung der Ehewohnung verlangen, zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Eine allgemeine gesetzliche Regelung, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung nach der Scheidung geschieht, gibt es nicht. Die Eigentumsverhältnisse bleiben gleich. Bei Miteigentum sollte eine Einigung über den Verbleib der Immobilie erzielt werden.

  • Ein gemeinsamer Anwalt spart bares Geld

    Für die Einreichung des Scheidungsantrages ist in jedem Fall ein Anwalt erforderlich. Wenn sich beide Eheleute auf eine Scheidungsfolgenregelung einigen können, ohne sich jeweils über einen eigenen Anwalt vertreten lassen zu müssen, ist dies auch ausreichend. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie also im Regelfall hohe Kosten für einen zusätzlichen Anwalt. Zusätzlich profitieren Sie von geringeren Gerichtsgebühren, da der Streitwert der Scheidung niedrig ist.

Ratgeber

Wichtige Fakten zur Online-Scheidung

Ohne Anwaltsbesuch – dennoch mit persönlicher Betreuung

  • Unterschied zwischen Online-Scheidung und klassischer Scheidung

    Bei einer ‚klassischen Scheidung‘ suchen Sie sich einen ‚Rechtsanwalt Ihres Vertrauens‘. Sie vereinbaren mehrere Gesprächstermine, die vor Ort in der Anwaltskanzlei stattfinden. Diese Vorgespräche kosten bereits Geld, und möglicherweise ist es nicht ganz einfach, einen auf Scheidung spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe zu finden. Bei einer Online-Scheidung mit Scheidungsanwalt24 führen Sie ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit einem Scheidungsspezialisten. Mit unserer Unterstützung füllen Sie Ihren Scheidungsantrag online aus. Das tun Sie dann, wenn SIE Zeit haben. Anschließend kümmern wir uns um alles Weitere.

  • Spart man sich bei einer Online-Scheidung den Anwalt?

    In Deutschland gibt es bei familienrechtlichen Angelegenheiten einen ‚Anwaltszwang‘. Bei einer Scheidung benötigen Sie also immer einen Anwalt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt auch für eine Online-Scheidung. Da eine Scheidung eine komplexe Angelegenheit ist, macht es auch durchaus Sinn, sich kompetent beraten zu lassen. Was Sie aus Kostengründen unbedingt vermeiden sollten, ist die Beauftragung von zwei Rechtsanwälten. Nur wenn Sie dem (Ex-)Partner oder dem gemeinsamen Anwalt überhaupt nicht mehr vertrauen können, sollten Sie zusätzlich einen ‚eigenen‘ Anwalt beauftragen. Besser ist es in jedem Fall, sich mit dem Partner zu einigen, unter Umständen unter Hinzunahme eines Mediators, und dann eine Online-Scheidung von einem spezialisierten Scheidungsanwalt durchführen zu lassen.

  • Durch eine einvernehmliche Scheidung läßt sich bares Geld sparen

    Die schlechte Nachricht: Scheidungen kosten Geld, unter Umständen sogar sehr viel Geld. Die gute Nachricht: Wie teuer Ihre Scheidung wird, können Sie selbst maßgeblich mit beeinflussen, und zwar dadurch, ob Sie sich einvernehmlich oder streitig scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese Kosten werden durch gesetzlich festgelegte Vergütungstabellen anhand des sogenannten Verfahrenswertes berechnet. Je höher der Verfahrenswert ist und je mehr Anwälte Sie beschäftigen, desto mehr bezahlen Sie. Scheidungsanwalt24 empfiehlt Ihnen daher eine einvernehmliche Scheidung. Auf je mehr Abmachungen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Partner einigen, desto geringer bleibt der Verfahrenswert und daher die Scheidungskosten. Scheidungsanwalt24 berechnet Ihnen ausschließlich die gesetzlich festgelegten Gebühren ohne versteckte Neben- und Zusatzkosten.

  • Muss man bei einer Online-Scheidung trotzdem vor Gericht erscheinen?

    Auch wenn es wünschenswert wäre: Die Gerichte sind leider technisch noch nicht so weit, dass sie eine Scheidung zu 100% online abwickeln können. Auch bei einer Online-Scheidung müssen beide Partner persönlich zum Scheidungstermin vor Gericht erscheinen (Ausnahme: wenn sich ein Ehegatte „in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts“ aufhält, „dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann“, weil er zum Beispiel im Ausland lebt). Eine Online-Scheidung erspart Ihnen aber das persönliche Erscheinen in einer Anwaltskanzlei, so dass dies Ihr einziger ‚offizieller‘ Termin sein wird. Möglicherweise werden in der Zukunft aber auch diese Gerichtstermine ohne Ihre Anwesenheit stattfinden können.

  • Ist eine Online-Scheidung schneller als eine normale Scheidung?

    Es ist nur zu verständlich, dass man eine belastende Ehe-Situation so schnell wie möglich beenden will. Allerdings hat der Gesetzgeber vor der Scheidung verpflichtend das sogenannte ‚Trennungsjahr‘ vorgeschrieben. Frühestens nach Ablauf dieses Jahres kann die Scheidung vollzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie aber einige Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie so schnell wie möglich geschieden werden können. Am schnellsten geht es, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einigen und eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Alles, was zu klären ist, regeln Sie mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn sich beide Seiten auf diese Vorgehensweise verständigen können, ist es sinnvoll und effizient, einen darauf spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und eine Online-Scheidung durchzuführen.

  • Ist eine Online-Scheidung das gleiche wie eine Blitzscheidung?

    Eine Online-Scheidung ist keine ‚Blitzscheidung‘. Die Onlinescheidung ist eine zeitsparende und schnelle Form der Scheidung. Dabei sind aber die gleichen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wie bei einer normalen Scheidung, zum Beispiel das Trennungsjahr. Unter einer ‚Blitzscheidung‘ versteht man eine besonders schnelle Form der Scheidung, die von der sogenannten ‚Härtefallregelung‘ Gebrauch macht. Wenn es also Gründe in der Person des Partners gibt, die es für den scheidungswilligen Ehegatten unzumutbar machen, die gesetzlichen zeitlichen Vorgaben einzuhalten, kann die Scheidung mehr oder weniger sofort durchgeführt werden. Ein Härtefall liegt nur bei sehr schwerwiegenden Gründen vor, zum Beispiel wenn ein Ehegatte seine Alkoholsucht offen auslebt, den anderen schlägt und aus der Wohnung aussperrt, oder einen neuen Partner in die bislang gemeinsam genutzte Wohnung aufnimmt. In diesem Fall kann eine Blitzscheidung durchgeführt werden.

Häufige Fragen zu Scheidung und Trennung

Die Scheidungskosten, die für Anwälte und Gericht anfallen, werden durch gesetzlich festgelegte Vergütungstabellen anhand des sogenannten Verfahrenswertes berechnet. Je höher der Verfahrenswert ist und je mehr Anwälte Sie beschäftigen, desto mehr bezahlen Sie. Daher empfiehlt sich eine einvernehmliche Scheidung. Auf je mehr Abmachungen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Partner einigen, desto geringer bleibt der Verfahrenswert und daher die Scheidungskosten. Eine absolute Untergrenze sind dabei ca. 1.000 Euro. Wir erstellen Ihnen gerne unverbindlich einen Kostenvoranschlag.

Vor der Scheidung müssen Sie auf jeden Fall ein Jahr lang von Ihrem Partner getrennt gelebt haben. Dies ist auch in der gemeinsamen Wohnung möglich. Wie lange das anschließende Scheidungsverfahren dann dauert, hängt maßgeblich von Ihnen und Ihrem Partner ab. Wenn sie sich zügig und einvernehmlich um Punkte wie Sorgerecht, Unterhalt oder Aufteilung des Vermögens verständigen können, kann die Scheidung innerhalb von 6 Wochen über die Bühne gehen. Wenn es zu einem Rosenkrieg kommt, dauert eine Scheidung unter Umständen einige Jahre.

Sie sehen also: Kosten und Dauer der Scheidung hängen im Wesentlichen von Ihnen und Ihrem Partner ab.

Der Staat bietet verschiedene Formen der Unterstützung an. Die gängigste Form der Hilfe ist die sogenannte Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe). Sie kann beantragt werden, wenn der Haushalt nur über ein geringes Einkommen verfügt oder sehr hohe Schulden hat. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie keine Gerichtskosten bezahlen.

Die zusätzliche Übernahme der Anwaltskosten hängt von der Höhe des Einkommens ab. Als Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz 4 ist das Scheidungsverfahren normalerweise komplett kostenlos. Die Kostenübernahme müssen Sie allerdings beantragen. Bei einer Scheidung mit Scheidungsanwalt24 helfen wir Ihnen selbstverständlich beim Ausfüllen des Formulars.

Es kommt vor, dass sich nur einer der beiden Partner scheiden lassen will. Der jeweils andere Partner verweigert dann die Zustimmung zur Scheidung. Wenn das der Fall ist, können Sie sich trotzdem scheiden lassen, wenn Sie beweisen können, dass die Ehe gescheitert ist.

Können Sie das nicht beweisen, kann die Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden. Dann ist die Zustimmung des Ehepartners nicht mehr erforderlich. Schneller geht es unter Umständen, wenn Sie bereits einen neuen Partner haben.

Auch während des laufenden Trennungsjahres kann es vorkommen, dass Sie und Ihr Partner wieder zueinander finden. Wenn der Scheidungsantrag noch nicht von Ihrem Rechtsanwalt eingereicht wurde, setzen Sie sich mit diesem in Verbindung und informieren ihn darüber. Falls der Antrag bereits eingereicht und schon ein Termin festgesetzt wurde, müssen Sie bzw. der Antragsteller durch seinen Anwalt die Scheidung rückgängig machen.

Letztendlich können Sie Ihren Scheidungsantrag so lange zurückziehen, solange der gerichtlich verkündete Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig geworden ist. Bis dahin aufgelaufene Kosten müssen Sie natürlich trotzdem begleichen.

Ihr Partner ist verpflichtet, gegebenenfalls seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung offenzulegen. Sollte das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung dann geringer sein, muss er erklären, was mit dem gemeinsamen Vermögen geschehen ist. Falls Ihr Partner grundlos größere Beträge von einem gemeinsamen Konto abgehoben haben sollte, können Sie das zu viel abgehobene Geld zurückfordern.

Zu empfehlen ist es daher, gemeinsame Konten oder Depots schon während der Trennungszeit aufzulösen und ein eigenes Konto zu führen. Bitte beachten Sie, dass auch die Schulden auf einem gemeinsamen Konto Ihre gemeinsamen Schulden sind.

In einer Scheidungssituation stehen beide Eheleute unter großem Stress. Wenn die Fronten verhärtet sind, ist ein offenes Gespräch oft nur noch sehr schwer möglich. Beide Partner ziehen Freunde als ‚Verbündete‘ auf Ihre Seite, die die jeweilige Meinung verstärken. Für eine rasche Scheidung sollten aber nach Möglichkeit Kompromisse gefunden werden, so dass die Lasten am Ende gleich verteilt sind. Es ist keine Schande, sich dabei um professionelle Hilfe zu bemühen.

Ein Mediator ist eine ’neutrale Person‘. Seine Aufgabe ist es, so zwischen den Parteien zu vermitteln, dass eine Einigung gefunden werden kann. Mediation ist ein außergerichtliches ‚Streit-Schlichten‘. Das Hinzuziehen eines Mediators ist zwar kostenpflichtig, aber im Regelfall deutlich billiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Letztendlich können Sie eine Scheidung nicht verhindern, wenn Ihr Partner fest dazu entschlossen ist. Sie können eine Scheidung allerdings auf vielerlei Weise verzögern. Es ist allerdings fraglich, ob es sich lohnt, für eine Verzögerung Zeit, Kraft und Geld zu investieren. In jedem Fall benötigen Sie dafür anwaltliche Beratung, ansonsten riskieren Sie persönliche und wirtschaftliche Nachteile.

Sie können allerdings versuchen, während des Trennungsjahres Ihre Ehe wieder in Ordnung zu bringen. Möglicherweise ist Ihr Partner offen für eine Eheberatung oder Mediation. Eine Trennung entspannt oft die Situation und birgt die Chance, zu einer Neubewertung der Beziehung zu kommen oder neu zu erkennen, was man aneinander hatte und schätzte. Man können Sie sich ja erst einmal ‚auf Probe‘ trennen.

Vielleicht genügt es dann, es vorerst bei der Trennung zu belassen, ohne sich scheiden zu lassen. Dies kann aus finanziellen oder steuerlichen Gründen von Vorteil sein, erspart Ihnen das komplizierte Scheidungs-Procedere, und auch für Ihre Kinder kann es ein Trost sein, dass Sie sich trotz räumlicher Trennung nicht scheiden lassen. Langfristig sollten Sie aber klare Verhältnisse schaffen. Bitte lesen Sie dazu den Ratgeber Gängige Fehler vermeiden.

Auch Ihre Kinder stehen bei einer Scheidung unter enormem Streß. Versuchen Sie, es ihnen leichter zu machen, indem Sie einen Rosenkrieg vermeiden, die Kinder nicht als Verbündete gegen Ihren Partner gewinnen wollen, und sich einvernehmlich scheiden lassen. Bei der Scheidung geht es um die Frage nach dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht.

Das Sorgerecht bestimmt, ob bei einer Trennung eines oder beide Elternteile befugt sind, über die Angelegenheiten der Kinder zu entscheiden. Das Umgangsrecht beinhaltet das Recht des Elternteils, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen.

Wenn der Ehepartner der leibliche Vater des Kindes ist, sieht das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile vor. Das alleinige Sorgerecht für einen der Partner wird nur bei schwerwiegenden Gründen verliehen.

Die gesetzliche Vorgabe zum Umgangsrecht lautet: Zum einen hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und zum anderen ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Ausnahmen davon sind nur im Einzelfall möglich, zum Beispiel bei schwerer Alkoholsucht oder Gewalttätigkeit eines Elternteils. Bitte lesen Sie den Ratgeber Scheidung und Kinder.